Fragen und Antworten zum Kirchenbeitrag – eine Serie

Es gibt zahlreiche Aktivitäten und Veranstaltungen in unserer Pfarre, die Großteils mit Hilfe der vielen KirchenbeitragszahlerInnen realisiert werden! Bei der Finanzierung von Reparaturen und bei größeren Bauvorhaben sind wir auf die Hilfe der Diözese, also auf Darlehen und auf Zuschüsse aus den Kirchenbeiträgen, angewiesen.

Ihr Kirchenbeitrag beträgt ca. 1% vom zu versteuernden Einkommen. Mir ist bewusst, dass dies für viele Katholiken ein spürbares, schmerzliches Opfer bedeutet. Die Mitarbeiter der Beitrags­stelle bemühen sich natürlich, Ihnen so weit wie möglich entgegen zu kom­men, wenn Sie in finanzielle Engpässe geraten (Neuberechnung, Raten­vereinbarung). Krankheit und Arbeits­losigkeit werden besonders berück­sichtigt. Wenden Sie sich bitte in sol­chen Fällen an die Beitragsstelle und vergessen Sie nicht Ihre Einkom­mensunterlagen mitzunehmen.

Sie haben kein eigenes Einkommen?

Wenn Sie kein eigenes Einkommen haben, brauchen Sie keinen Kirchenbeitrag zu leisten. Bitte informieren Sie die Kirchenbeitragsstelle über Ihre aktuelle Einkommenssituation.

Woher stammen die Daten der Kirchenbeitragsstelle?

Seit in Österreich mit dem „Kirchenbeitragsgesetz“ 1939 die direkte Finanzierung der Aufwendungen der Kirchen ersatzlos eingestellt wurde, war die staatliche Unterstützung der Religionsgemeinschaften auf die Übermittlung bestimmter Personaldaten eingeschränkt. Anhand des seit Jänner 1995 geltenden Meldegesetzes erhalten die gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften von den Gemeinden die Meldedaten all jener Personen, die sich bei der Anmeldung zu dieser Religionsgemeinschaft bekannt haben.
Aus den Meldedaten ist aber weder Familienstand noch Beruf ersichtlich. Bei der korrekten Beitragsfestsetzung sind wir daher auf die Mithilfe der Katholiken angewiesen.
So gut wie möglich versucht die Kirchenbeitragsstelle, Veränderungen aus öffentlich zugänglichen Mitteilungen zu bekommen: Angaben der Pfarren über Taufen, Trauungen, Sterbefälle usw.; Zeitungsmeldungen oder sonstige Veröffentlichungen.
Diese Daten verlieren aber ihre Aktualität.
Deshalb ist immer wichtig  alle relevanten persönlichen Veränderungen bei der jeweiligen Kirchenbeitragsstelle bekanntzugeben: Wohnsitzwechsel, Todesfall, Geburt von Kindern, Heirat, Scheidung usw.
Vom Finanzamt oder Dienstgeber gibt es keine Mitteilung bezüglich Ihrer Einkommenssituation. Diese für die Beitragsberechnung notwendigen Angaben müssen Sie selbst machen.

In der nächsten Ausgabe: Wofür wird der Kirchenbeitrag verwendet?

– Mag. Hector Pascua

Bildquelle: Kirche und Kirchenbeitrag | Bekenntniskirche – Pfarrgemeinde Donaustadt (kirche22.at)

Share this...
Share on Facebook
Facebook
0Tweet about this on Twitter
Twitter