Ideen für einen gemeinsamen Pfarrnamen gesucht

Die Pfarren Auferstehung Christi, Don Bosco, Heiliges Kreuz, Herz Jesu und Leopoldau sind auf dem Weg zu einer gemeinsamen Pfarre mit 5 Teilgemeinden an unseren Kirchen mit 1. Jänner 2024. Diese gemeinsame Pfarre braucht einen Namen.

Vorschläge für einen gemeinsamen Namen können bis 1. Februar 2023 mit einer Begründung in der Box in der Kirche oder in der Pfarrkanzlei (Postkasten) abgegeben werden, per Post oder per Email an namenfinden@pfarreleopoldau.at gesendet werden.

Geeignet sind Regionalbezeichnungen oder ein Patrozinium (z.B. Heilige,…).

Der neue Name soll sich von den bisherigen Namen der Teilgemeinden unterscheiden und muss die diözesanen Richtlinien erfüllen.

Bis 1. April 2023 wird mit Vertreterinnen der Pfarren (Projektgruppe) aus allen Einsendungen eine Liste mit Namensvorschlägen erarbeitet und mit dem Erzbischof abgestimmt.

Im Anschluss wird es an einem Sonntag vor dem Sommer die Wahl des Namens in den Gottesdienstgemeinden geben.

Danach folgt die Entwicklung eines Logos und Pfarrsiegels.

Aus den diözesanen Richtlinien zur Namensfindung (WDBl 1/2016)

a) Für den Namen einer Pfarre stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl:

Die Pfarre wird mit dem Patrozinium der Pfarre bezeichnet. In diesem Fall wird bei Bedarf, um die Eindeutigkeit der Pfarre festzulegen, die politische Gemeinde (in der Stadt Wien der Bezirk), in der die Pfarrkirche liegt, ergänzt (z.B. Zum Göttlichen Wort – 1100Wien; Hl. Franz von Sales –Wien XIX).

Die Pfarre führt die Bezeichnung der politischen Gemeinde oder der Region. In diesem Fall ist das Patrozinium der Pfarrkirche das Patrozinium der Pfarre.

Bei Errichtung einer Pfarre auf dem Gebiet bisheriger Pfarren bleiben die Patrozinien der Kirchen erhalten. Der Name der neuen Pfarre kann aus pastoralen Gründen vom Titel der Pfarrkirche abweichen. Wird eine Pfarre nach einem/einer Heiligen oder Seligen benannt, ist die Abkürzung St., Hl. oder Sel. Bestandteil des Namens.

b) Vorgaben für die Wahl des Patroziniums einer Pfarre. Es ist ein Patrozinium zu wählen, das zum Inhalt hat:

die Heiligste Dreifaltigkeit

unseren Herrn Jesus Christus mit Nennung eines seiner liturgisch gefeierten Mysterien oder seines Namensfestes

den Heiligen Geist

die selige Jungfrau Maria mit einem ihrer liturgischen Titel

die heiligen Engel

eine/n in das römische Martyrologie oder dessen approbierten Anhang aufgenommene/n Heiligen (mehrere Heilige können nur gewählt werden), wenn sie im Kalender gemeinsam aufgeführt werden),

eine/n Selige/n, sofern er/sie in den Regional- oder Diözesankalender aufgenommen wurde; die Verwendung eines/r anderen Seligen ist nur mit Zustimmung des Apostolischen Stuhls möglich, die von diesem nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen (örtlicher Bezug o.ä.) gewährt wird,

Heilsgeheimnisse des Glaubens.

Mit der Wahl des Patroziniums ist auch der Tag zu fixieren, an dem es gefeiert wird.

c) Vorgangsweise

Das Recht der Namensgebung liegt ausschließlich beim Erzbischof. Der Name einer Pfarre (…) wird im Errichtungsdekret festgelegt. Aus der betroffenen Pfarre können Vorschläge an den Erzbischof eingebracht werden. Es empfiehlt sich, diese Vorschläge mit den Pfarrgemeinderäten zu beraten. Bevor örtliche Namensvorschläge öffentlich diskutiert oder zur Befragung oder Abstimmung vor Ort gestellt werden, bedarf es einer Abstimmung mit dem Erzbischöflichen Ordinariat. Bei der Namensfindung ist zu beachten: Der Name sollte nicht in erster Linie als Ergebnis oder Kompromiss aus einer aktuellen Stimmungs- oder Konfliktlage entstehen, sondern die örtlichen und diözesanen Traditionen berücksichtigen und auf längere Sicht zukunftstragend sein. Jahrhunderte alte Traditionen sollten nicht leichthin abgeschnitten werden.

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